Kulturbuchhandlung
Home.
Corona-Schutzkonzept.
Filmprogramm.
Degustationen.
Workshop.
Lesungen.
Theater.
Konzerte.
Vorträge.
Ausstellungen.
Archiv.
Corona-Schutzkonzept
Aktualisiert am 03.11.2020, gemäss den neusten Bestimmungen des BAG und des Arbeitsinspektorats des Kantons Glarus:
- In öffentlich zugänglichen Räumen besteht eine generelle Maskenpflicht.
- Durch die ständige Maskentragepflicht muss nie jemand in Quarantäne gehen.
- Abstandsregel von 1,5 Metern muss eingehalten werden beim Eintreten und sich Bewegen im Raum.
- Desinfektionsmittel finden sich beim Eingang, auf der Toilette und an der Bar.
- Die Gäste und die Veranstalter müssen sich grundsätzlich an die Bestimmungen des BAG und des Kt. Glarus halten.
- Bei Veranstaltungen muss die Maske immer getragen werden, auch während einer Vorführung (Kino, Theater usw.)
- Die Konsumation von Getränken und Essen ist nur sitzend erlaubt, für das Trinken/Essen darf die Maske kurz runtergezogen werden, danach wieder hochziehen.
- Für die Bestuhlung der Sitzreihen an Veranstaltungen reicht ein freier Stuhl zwischen den Plätzen als Abstand, da immer Masken getragen werden.
- Kontaktdatenliste muss nicht mehr geführt werden, weil Masken ständig getragen werden.